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Aktuelle Einträge - Menschenrechte Weltweit

Alle Einträge, auch ältere, finden sie in einer druckbaren Einzelansicht in unserem Archiv


31.03.2009 - UN-Konvention schreibt Rechte für Behinderte fest
06.07.2007 - Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen
04.04.2007 - Das reicht noch nicht
04.04.2007 - Abkommen über Rechte Behinderter unterzeichnet
05.07.2006 - Gleichbehandlungsgesetz ein Meilenstein für behinderte

31.03.2009 - UN-Konvention schreibt Rechte für Behinderte fest

Teilhabe statt Fürsorge

 

NÜRNBERG Weltweit leben rund 650 Millionen behinderte Menschen. Ihre Menschenrechte schreibt eine entsprechende UN-Konvention statt, die seit 26. März nun auch in Deutschland in Kraft getreten ist. Ihre Umsetzung stand im Mittelpunkt einer Fachtagung, die gestern in Nürnberg stattfand.

 

Die bayerische Behindertenbeauftragte Irmgard Badura betonte dabei die Notwendigkeit, selbstbestimmt und gleichberechtigt leben zu können. „Behinderte Menschen sollten wählen können zwischen allgemeinen oder Förderschulen, ambulanten oder stationären Versorgungsangeboten sowie alternativen Wohnstrukturen.” Auch müsse eine größere Durchlässigkeit zwischen regulärem und gefördertem Arbeitsmarkt möglich sein, so die Nürnbergerin weiter.

Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) verwies in ihrer Rede darauf, dass es um einen kritischen und konstruktiven Dialog aller Betroffenen gehen müsse. Auch wenn man in Bayern „mit dem Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe viele Zielvorgaben der Konvention bereits vorweggenommen” habe, so Haderthauer weiter. Die Konvention tangiert alle Lebensbereiche von Bildung und Beruf bis hin zu Pflege, Betreuung und Assistenz.

Bayern hatte 2003 als eines der ersten Länder nach Inkrafttreten des

Bundesgleichstellungsgesetzes ein

eigenes Landesgesetz erlassen.

 

[Quelle:] NZ Nürnberger Zeitung, Ausgabe 31.03.2009

06.07.2007 - Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen




Von Franz Thönnes, Parlamentarischer
Staatssekretär im Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen

 

Von Franz Thönnes, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium

für Arbeit und Soziales

 

Seit dem 30. März 2007 stehen den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen und das dazugehörige Fakultativprotokoll zur Unterzeichnung und Ratifikation offen. Im Kreise von 82 anderen Staaten hat Deutschland an diesem Tag seine Unterschrift unter das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll gesetzt. Damit gehört Deutschland zu den ersten Zeichnerstaaten überhaupt. Das war eine bewusste Entscheidung der Bundesregierung während ihrer EU-Ratspräsidentschaft und des „Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle”. Neben 22 Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat auch die Europäische Gemeinschaft erstmalig in ihrer Geschichte einen Menschenrechtsvertrag unterzeichnet.

 

Das Übereinkommen ist das erste universelle Rechtsinstrument, das den Schutz und die Förderung der Rechte behinderter Menschen im Blick hat.

 

Dem Großteil der weltweit rund 650 Millionen behinderten Menschen wird es erstmalig einen Zugang zu verbrieften Rechten verschaffen. Das Ziel des Vertragswerkes ist die Verwirklichung der Gleichbehandlung behinderter Menschen in der Gesellschaft. Dafür werden bereits bestehende Menschenrechte auf die Lebenssituation behinderter Menschen zugeschnitten. Grundlegende Menschenrechte, wie das Recht auf Freizügigkeit oder das Recht auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, finden sich im Vertragstext wieder.

 

Ein hoher Stellenwert wird Schaffung von Barrierefreiheit eingeräumt. Das Übereinkommen sieht dafür einen eigenen Artikel vor und erkennt damit an, dass infrastrukturelle Maßnahmen wichtig für die Verwirklichung von Menschenrechten sind. Darüber hinaus leistet es einen Beitrag zum positiven Verständnis von Behinderung, indem es Behinderung als Bestandteil der Vielfalt menschlichen Lebens würdigt. Das Fakultativprotokoll eröffnet Betroffenen die Möglichkeit, sich an den im Übereinkommen vorgesehenen Vertragsausschuss zu wenden, wenn der innerstaatliche Rechtsweg erfolglos war.

 

Das Dokument ist der erste Menschenrechtsvertrag der Vereinten Nationen seit Beginn des neuen Jahrtausends, der darüber hinaus in der bemerkenswert kurzen Zeit von nur vier Jahren verhandelt wurde. Die Organisationen behinderter Menschen waren unter dem Motto „Nichts über uns ohne uns” in bisher einmaliger Weise auf gleicher Augenhöhe mit den Staatenvertretern in die Verhandlungen einbezogen. Mit 82 Unterschriften erzielte das Übereinkommen die höchste Anzahl an Zeichnungen, die jemals für einen Menschenrechtsvertrag am ersten Tag abgegeben wurden. Dies ist ein deutlicher Hinweis auf dessen Akzeptanz und Stellenwert in vielen Ländern. Im nächsten Schritt wird die Bundesregierung das Ratifizierungsverfahren einleiten. Dadurch wird die rechtliche Geltung des Vertrages in Deutschland bewirkt. In den allermeisten Bereichen des Übereinkommens ist Deutschland zwar bereits tätig; dennoch stoßen behinderte Menschen auch in Deutschland immer noch auf Barrieren, die ihre volle Teilhabe an der Gesellschaft behindern. Diese Barrieren abzubauen, manchmal auch in den Köpfen, bleibt eine Herausforderung und Aufgabe.

 

Sie finden die deutsche Arbeitsübersetzung des Übereinkommens auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.bund.de) unter der Rubrik „Teilhabe behinderter Menschen/Internationales”.

04.04.2007 - Das reicht noch nicht

In New York wurde gestern die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen unterzeichnet. Das ist ein großer Erfolg für die Betroffenen. Wenn allerdings Hubert Hüppe, in der Unionsbundestagsfraktion für deren Belange zuständig, behauptet, der Aufholbedarf sei in vielen Ländern dieser Welt weitaus größer als in Deutschland, redet er die Lage Behinderter hier zu Lande schön.

Viele Firmen zahlen bis heute lieber Strafen, statt Behinderte einzustellen. Öffentliche Gebäude sind bis heute für viele Behinderte nicht problemlos erreichbar. Und viele Eltern können bis heute nicht selbst entscheiden, ob ihre behinderten Kinder in eine Sonderschule oder eine wohnortnahe allgemein bildende Schule gehen. Über 97 Prozent der geistig behinderten Kinder müssen eine Sonderschule besuchen. Der UN-Menschenrechtsinspektor Vernor Munoz hat dies gerade erst ausdrücklich gerügt.

Dass eine Unterschrift allein nicht viel bewirkt, zeigt auch der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Den hat Deutschland zwar unterzeichnet, aber nie ernsthaft umgesetzt. Entscheidend wird also sein, dass Deutschland die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen nun konsequent umsetzt. Den schönen Worten müssen schnell Taten folgen.

04.04.2007 - Abkommen über Rechte Behinderter unterzeichnet

New York (epd/ND). Deutschland hat am Freitag in New York das UN-Abkommen über die Rechte behinderter Menschen unterzeichnet. Dies sei ein >>klares Signal<< zur Stärkung der Belange Behinderter, sagten der Parlamentarische Staatssekretär im Bundessozialministerium, Franz Thönnes, und die Bundes-Behindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer. Deutschland zähle zu einem der ersten Länder, die die Vereinbarung gezeichnet haben. Weltweit gebe es rund 600 Millionen behinderte Menschen. Die UN-Behindertenkonvention ist das erste Menschenrechtsabkommen speziell zum Schutz der Rechte behinderter Menschen. In 50 Artikeln werden neben elementaren Rechten auch Standards für den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, die Teilnahme am politischen Leben und die soziale Integration formuliert.

05.07.2006 - Gleichbehandlungsgesetz ein Meilenstein für behinderte

Berlin (ots) Anlässlich der heutigen Debatte und Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erklärt der Beauftragte der CDU/CSU Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

 

Es ist begrüßenswert, dass die Große Koalition der Umsetzung der vier EU Richtlinien zur Antidiskriminierung heute zum Durchbruch verholfen hat. Bereits seit 2001 wird um das gesetzliche Vorhaben gerungen. Besonders erfreulich ist, dass behinderte Menschen auch in den zivilrechtlichen Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufgenommen wurden.

 

Dies ist für zwei wesentliche Bereiche bedeutsam: Zum einen können private Versicherungsunternehmen behinderte Antragsteller nicht mehr ohne genaue Begründung abweisen. Zum anderen ist es nun auch nicht mehr möglich, dass behinderten Menschen der Zugang zu Hotels und Gaststätten verwehrt wird. Die bekannt gewordenen

Diskriminierungsfälle haben sich auf diese beiden Bereiche konzentriert.

 

Wir können nicht von den Menschen erwarten, dass sie privat vorsorgen, und ihnen dann diese Möglichkeit im Versicherungsbereich pauschal verwehren. Auch wird es das neue Gesetz erschweren, dass sich URTEILe wie das so genannte Flensburger Urteil (Az: 63 C 265/92) wiederholen. In dem Urteil waren behinderte Gäste Grund für Mitgäste, einen Preisnachlass beim Reiseveranstalter einzuklagen. Das GERICHT gab den nichtbehinderten Gästen Recht, da die Anwesenheit der behinderten Menschen sie "in einem ungewöhnlich eindringlichen Maße an die Möglichkeiten menschlichen Leides" erinnere. Das Gericht war nicht der Meinung, dass die behinderten Reisegäste durch den Richterspruch ausgegrenzt werden. Solche Urteile dürfen sich nicht wiederholen.

 

Nun gilt es, dass behinderte Menschen das neue Gesetz mit Augenmaß als Werkzeug zur Durchsetzung ihrer Rechte verwenden. So wird das AGG in der nun veränderten Form behinderten Menschen kein Mehr an Bürokratie, sondern ein Mehr an Gerechtigkeit bringen.

 

Originaltext: CDU/CSU Bundestagsfraktion

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