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"Heartsongs"
22.01.2006 - Gegen Ausgrenzung Behinderter vorgehen
17.04.2006 - Unglaublich
19.05.2005 - Bahnhöfe müssen nicht behindertengerecht sein
31.01.2004 - Umstrittenes Urteil - Maulkorberlass gegen Behinderte
Raus aus dem Heim
Von der OP-Schwester zur Einsatzleiterin der ZDL
"Behinderte unerwünscht"

"Heartsongs"

Die Mission eines außergewöhnlichen Jungen - mit seinen "Heartsongs" feiert der schwer kranke, elfjährige Mattie J.T. Stepanek das Leben, die Liebe und die Hoffnung.







 

 


22.01.2006 - Gegen Ausgrenzung Behinderter vorgehen

Gegen Ausgrenzung Behinderter vorgehen

Anlässlich der Neufassung der Musterbadeordnung durch den Bundesfachverband öffentliche Bäder (BöB), erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB: Jüngste Vorfälle machen deutlich, dass der Handlungsdruck in dieser Frage größer denn je ist Anlässlich der Neufassung der Musterbadeordnung durch den Bundesfachverband öffentliche Bäder (BöB), erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB: Es kommt immer häufiger vor, dass behinderte Menschen, die laut ihres amtlichen Schwerbehindertenausweises eine Begleitperson im öffentlichen Verkehr benötigen, auch von anderen Einrichtungen oder Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn keine Begleitung mitgeführt wird. Faktisch werden behinderte Menschen so von der Teilhabe am öffentlichen Leben ausgegrenzt. Denn der vom Gesetzgeber vorgesehene Geltungsbereich für diese Regelung, der öffentliche Verkehr, wird auf andere Bereiche wie Schwimmbäder, allgemeiner Straßenverkehr usw. unrechtmäßig ausgedehnt.

Jüngste Vorfälle machen deutlich, dass der Handlungsdruck in dieser Frage größer denn je ist. In der neuen Musterbadeordnung für Schwimmbäder ist vorgesehen, dass behinderte Menschen mit einem "B" im Schwerbehindertenausweis, für "Begleitperson", nicht mehr ohne Begleitung in Schwimmbäder eingelassen werden sollen. Das Amtsgericht Flensburg hat in einer Revision im vorletzten Jahr ein Urteil aus dem Vorjahr bestätigt, nach dem der Betreiber eines Behindertenwohnheimes Schmerzensgeld zahlen musste, weil eine Heimbewohnerin mit "B" im Schwerbehindertenausweis vor ein Motorrad gelaufen ist. Diese Rechtsauslegungen können dazu führen, dass behinderte Menschen sich aus haftungsrechtlichen Gründen nicht mehr ohne eine Begleitperson durchs Leben bewegen können. Letztendlich läuft dies aber den Bestrebungen der Behindertenpolitik entgegen, behinderten Menschen eine möglichst selbstbestimmte und selbständige Lebensführung zu ermöglichen. Auch die Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Raum soll behinderten Menschen größtmögliche Bewegungsfreiheit ohne fremde Hilfe ermöglichen.

Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem Antrag gefordert, dass die Formulierung zu Begleitpersonen im Schwerbehindertenausweis so geändert wird, dass sie keine Missverständnisse mehr aufwirft. Die Fraktion schlug vor, die Formulierung so zu wählen, dass das Recht, im Gegensatz zur Pflicht, eine Begleitperson mitzuführen, verdeutlicht wird. Dies entspricht auch der gängigen Rechtsprechung, nach der eine Begleitperson zwar regelmäßig erforderlich sein muss, jedoch nicht immer. Leider wurde dieser Antrag von den damaligen Regierungsfraktionen abgelehnt.

In der jetzt angebrochenen Legislaturperiode sollte ein erneuter Vorstoß gewagt werden, diese grundsätzliche Problematik, die behinderten Menschen das Leben unnötig erschwert, durch eine bundeseinheitliche Regelung zu klären.

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17.04.2006 - Unglaublich

<b<Empörung nach Portugal-Urteil zu Gewalt gegen behinderte Kinder</b>

 

Lissabon, 12. Apr (Reuters) Die Entscheidung eines portugiesischen GERICHTs, eine Pflegerin wegen des Schlagens eines BEHINDERTen Kindes nicht zu bestrafen, hat international Empörung ausgelöst.

 

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UN) rief die Regierung in Lissabon am Mittwoch auf, die Gesetzeslage zu ändern. Das URTEIL von Portugals zweithöchstem Gericht verstoße gegen die UN Kinderrechtskonvention. Der nationale Behindertenverband sprach von einer alarmierenden Entscheidung, die an das "Mittelalter" erinnere. Er kündigte an, möglicherweise vor europäische Gerichte zu ziehen, um sie anzufechten.

 

Das Gericht hatte gegen die Pflegerin aus der Hafenstadt Setubal eine 18 monatige Haftstrafe auf Bewährung wegen Misshandlung verhängt. Die Strafe beziehe sich jedoch nur auf das Vergehen, ein Kind ans Bett gefesselt zu haben, sagte der Vize Präsident des Gerichts, Manuel Duarte Soares. Die bei zwei anderen Kindern erfolgten Schläge seien nicht als kriminelle Handlung eingestuft worden. Die Zeitung "Publico" zitierte aus dem Urteil, wonach die Anwendung leichter Gewalt gegen Kinder als Disziplinierungsmaßnahme mitunter durchaus akzeptabel sei.


19.05.2005 - Bahnhöfe müssen nicht behindertengerecht sein

Mannheim - Bahnunternhmen sind nicht verpflicht, behindertengerechte Zugänge zu Bahnsteigen anzubieten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württenberg (VGH) in Mannheim entscheiden. Das Gericht wies damit die Klage zweier Behindertenverbände zurück. Sie waren vor Gericht gezogen, weil der Umbau des Bahnhofs Oberkochen in Baden-Württenberg nach ihrer Meinung die Lage für Behinderte verschlechtert. In Oberkochen war der mittlere Bahnsteig bislang für Beinderte zu erreichen. Wegen einer Strecken-Verbesserung soll der Bahnhof umgebaut werden, Behinderte werden auf den Bahnhof in Aalen verwiesen. Bahnunternehmen sind nach dem VGH-Urteil nur verpflichtet, über die Frage eines behindertengerechten Zugangs abwägend zu entscheiden.


31.01.2004 - Umstrittenes Urteil - Maulkorberlass gegen Behinderte
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Raus aus dem Heim

Behinderte Bernburgerin kann nun in eigene Wohnung ziehen

Bernburg/MZ/abe. Der Landkreis Bernburg ist dem Grunde nach verpflichtet, die angemessenen Kosten für besondere Pflegekräfte zu übernehmen, die für die ambulante häusliche Betreuung einer in Bernburg lebenden Behinderten notwendig sind. Mit dieser Entscheidung gab die vierte Kammer des Dessauer Verwaltungsgerichtes der Klage der 44-Jährigen statt, die seit ihrer Geburt mit dem Handicap einer spastischen Lähmung aller Extremitäten leben muss.

Der Wunsch der Behinderten, aus dem Heim in eine eigene Wohnung zu ziehen, wurde vom Kreis wegen unverhältnismäßiger Mehrkosten abgelehnt. Ein Standpunkt, den der Rechtsanwalt der Klägerin angriff. Seine Mandantin komme sich im Heim kaserniert vor und könne dort nur ein beschränktes Leben führen, sagte er. Beispielsweise herrsche in der Einrichtung bereits um 19 Uhr Bettruhe. Die Berufsrichter konnten den Argumenten durchaus folgen. Man finde nicht, dass der Behinderten eine stationäre Unterbringung weiter zumutbar sei, erklärte die Vorsitzende.

Darüber hinaus gehe aus der Reaktion des Kreises auf einen aufgeworfenen Fragenkatalog hervor, dass für die Bernburgerin ein Umzug in ein gerade eröffnetes Alten-und Pflegeheim gleichfalls nicht ernsthaft in Betracht komme. Beispielsweise fehle es dort an einer Betreuung rund um die Uhr. Und gegen die Inanspruchnahme der im Harz gelegenen Einrichtung in Darlingerode spreche die große Verwurzelung der Klägerin in ihrer Heimatstadt.

Zum einen würden neben dem Vater noch weitere Familienmitglieder im Ort leiben, die sie mehrmals in der Woche treffe, sagte die Behinderte, während der Verhandlung in einem speziellen Wagen auf dem Bauch liegend. Zum anderen engagiere sie sich stark für die Belange von Leidensgefährten, so etwa in einem bei der Stadtverwaltung angesiedelten Arbeitskreis. Zudem komme das 80 Kilometer von Bernburg entfernte Darlingerode noch wegen eines anderen Problems nicht für sie in Betracht: Die Dimensionen ihres Rollstuhls nahm die Deutsche Bahn zum An-lass, sie nicht mehr zu transportieren. "Ich bin bestimmt nicht zimperlich. Aber es zieht einen seelisch herunter, wenn im Heim Menschen sterben", sagte die Klägerin, deren Wohnungssuche bereits von Erfolg gekrönt war.

Dass es möglich ist, als Behinderter in den eigenen vier Wänden mit Hilfe von Pflegekräften zurechtzukommen, beweist im Übrigen seit Frühjahr dieses Jahres ein Zerbs-ter. Seine Klage hatte die zweite Kammer des Dessauer Verwaltungsgerichtes positiv entschieden. Wie im Falle der Bernburgerin die ambulante Hilfe auszugestalten ist, blieb offen.

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Von der OP-Schwester zur Einsatzleiterin der ZDL

Krankenschwester mit PC-Erfahrung für 20 Stunden gesucht Über diese Anzeige lernte ich Herrn Friedrich und die DMH kennen.Nach dem langen Vorstellungsgespräch dachte ich: Das könnte klappen! Mir lag an einer Arbeit, die ich problemlos parallel zum Studium leisten kann. Und tatsächlich: Am 1. 7. 2000 fing ich an. Der Zeitpunkt war günstig, kurz darauf begannen die Semesterferien.

Ich übernahm die Funktion als Einsatzleiterin für die Zivildienstleistenden. Im Gegensatz zu meiner vorherigen Beschäftigung als OP-Schwester verlief die Einarbeitung entspannt und stressfrei – obwohl ich weder den Leitfaden des Bundesamtes für Zivildienst kannte, noch die Patienten. Schnell verschaffte ich mir einen Überblick. Bald musste ich ein wenig mit dem Gefühl der Unterforderung kämpfen.

Doch dann kam der Herbst. Mehrere kranke Zivis zur gleichen Zeit und die dreiwöchigen Lehrgänge für die neu anfangenden ZDLs ließen Versorgungslücken bei den Patienten auftreten. Bei der vielen Hin- und Herschieberei der Zivis und dem ständigen Planen und Organisieren kann man schnell den Überblick verlieren. Damit dies nicht geschieht, finden ständige Absprachen zwischen Frau Bluhm und mir statt. Trotzdem komme ich mir manchmal wie eine Schachspielerin vor. Die Schachfiguren sind in diesem Falle die Zivis. Der Versuch, jedem (Patient und Zivi) gerecht zu werden, ist oftmals sehr schwierig. Längst ist das Gefühl der Unterforderung verschwunden, und ich weiß, aufgrund der aktuellen Situation (Kürzung des Zivildienstes, mangelnde Arbeitsmotivation in der ISB) wird es keine Unterforderung mehr geben.

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"Behinderte unerwünscht"

SCHNELSEN: Der Chef einer griechischen Taverne verwies die Gruppe des Lokals.

Ich kann es immer noch nicht glauben, dass wir so offen diskriminiert werden", sagt Christina Pfeiffer (42). Die behinderte Frau ist geschockt. Zusammen mit sieben ebenfalls körperlich behinderten Freunden sei sie nach ei-nem Essen in einer griechischen Taverne in Schnelsen von dem Besitzer gebeten worden, „nicht wiederzukommen", berichtet sie. Grund: Ihre Anwesenheit sei geschäftsschädigend und vergraule die anderen Gäste, so der Betreiber der Taverna Orfeas zu Christina Pfeiffer. „Als ich ihn gefragt habe, ob es an unserer Behinderung liegt, hat er nur genickt."

Rückblick: Seit Jahren gehen die Mitglieder des „Club 68", eines Vereins für Behinderte und ihre Freunde, regelmäßig zusammen schwimmen und danach einmal monatlich zum Essen. „Diese Treffen mit Gleichgesinnten sind für uns sehr wichtig. Wir reden über unsere Probleme als Behinderte und helfen uns gegenseitig", sagt Christina Pfeiffer. Da ihr altes Schwimmbad Anfang des Jahres dicht gemacht hatte mussten sie sich ein neues Bad und ein neues Restaurant suchen. Problem: „Es gibt nicht viele Lokale, die im Umkreis unseres jetzigen Schwimmbades im Geriatriezentrum Albertinenhaus liegen und behindertengeeignet sind". sagt Jörn Schadendorf (50), Vorstandsmitglied des "Club 68". Umso glücklicher war die Gruppe, als sie mit der Taverna Orfeas ein ebenerdiges und rollstuhltaugliches Restaurant entdeckte. Denn von den Betroffenen sitzen viele im Rollstuhl, einige sind schwerhörig, andere Contergan-geschädigt.

Doch die Freude über das Lokal währte nicht lange. Nach dem ersten Treffen wurden die Behinderten, so sagen sie, von dem Betreiber gebeten, nicht wieder-zukommen. „Das ist sein gutes Recht", sagt Eckart Peters (39). Sprecher des Bundesministeriums der Justiz. Laut „Vertragsfreiheit" kann der Restaurantbetreiber selbst entscheiden, wen er in seinem Lokal bewirten möchte, sprich: mit wem er einen Bewirtungsvertrag eingeht. „Wenn sich solche Vorfälle aller-dings häufen, kann das zum Entzug der Gaststättenerlaubnis führen", so Peters.

Damit es zu solchen Fällen nicht mehr komme, arbeite das Ministerium derzeit an einem Antidiskriminierungsgesetz. „Das wird allerhöchste Zeit", so Christina Pfeiffer.

Der Besitzer der Taverna Or-feas wollte sich gegenüber dem Abendblatt nicht zu dem Vorfall äußern. Als die Behinderten ihn gestern noch einmal aufsuchten, drohte er ihnen Schläge an und verwies sie des Grundstücks. „Als behindertes Kind galt ich im Dritten Reich als nicht „lebenswert“ und sollte getötet werden. Ich habe nur überlebt, weil der Krieg zu Ende gegangen ist", sagt Horst Grauer (68). Seitdem habe sich zwar vieles verbessert, der Rausschmiss sei jedoch ein schwerer Rückschlag für Behinderte auf dem Weg zur Integration gewesen.

Dass sich der Vorfall ausgerechnet jetzt, im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen, ereignet habe, sei für die Behinderten besonders bitter. Grauer und seine Freunde sind empört, entsetzt und auch hilflos. „Was sollen wir denn gegen unsere Rollstühle und Behinderungen tun?", fragt Christina Pfeiffer und fügt leise hinzu: „Wir können doch nicht aus unseren Körpern raus."

Anmerkung: Na toll, nach dem Urteil "Behinderte sind im Hotel Abreisegrund" sind nun Behinderte auch in der griechischen Taverne "Taverna Orfeas" unerwünscht. Bitte greift zur Tastatur und schreibt uns eure Meinung ins Forum.

 

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