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07.11.2008 - !! Prof. Dr. Karl Lauterbach, 4. Hamburger Symposium zur Integrierten Versorgung
4. Hamburger Symposium zur Integrierten Versorgung am 07. November 2008 im Grand Elysee Hamburg - „knock out" oder „big deal”? Die Zukunft der IV-Modelle
Eine Veranstaltung für alle Akteure im Gesundheitswesen
Sehenswerter externer Video-Link:
Videovortrag von Prof. Dr. Karl Lauterbach im Deutschen Bundestag
20.02.2009 - Pflegestützpunkte in Hamburg01.01.2009 - Gesundheit - Was hat sich zum 1. Januar 2009 geändert ?28.03.2008 - Reform der Pflegeversicherung zum 1. Juli 2008 - Fragen und Antworten22.06.2007 - Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung17.04.2007 - Neue Gesundheitsversicherung: Stark für Rehabilitation18.03.2004 - Zur Verordnungsfähigkeit rezeptfreier ArzneimittelBeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16.03.2004
Apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Eine Verordnung dieser Arzneimittel ist jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn sie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten.
Wann gilt eine Krankheit als schwerwiegend?
Eine Krankheit gilt als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.
Wann gehört ein Arzneimittel zum Therapiestandard?
Ein Arzneimittel gilt als Therapiestandard, wenn der therapeutische Nutzen zur Behandlung der schwerwiegenden Erkrankung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.
Dürfen auch homöopathische Arzneimittel verordnet werden?
Der Arzt kann bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist.Schwerwiegende Erkrankungen und Standardtherapeutika zu deren Behandlung
Medikament / Wirkstoff Indikation
Abführmittel
nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Diverikulitis, Mucovisidose, neurogene Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phoshatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz und Opiatherapie
Acetylsalicylsäure (bis 300 mg/ Dosiseinheit)
als Thrombozyten- Agregationshemmer in der Nachsorge von Herzinfarkt und Schlaganfall nach arteriellen Eingriffen
Acetylsalicylsäure und Paracetamol
nur zur Behandlung schwerer und schwerster Schmerzen in Co-Medikation mit Opioiden
Acidosetherapeutika
nur zur Behandlung von dialysepflichtiger Nephropathie und chronischer Niereninsuffizienz
Antihistaminika
nur in Notfallsets zur Behandlung bei Bienen-, Wespen-, Hornissengift-Allergien
nur zur Behandlung schwerer, rezidivierender Urticarien
nur bei schwerwiegendem, anhaltendem Pruritus
Antimykotika
nur zur Behandlung von Pilzinfektionen im Mund- und Rachenraum
Antiseptika und Gleitmittel
nur für Patienten mit Selbstkatheterisierung
Arzneistofffreie Injektions/Infusions-, Träger- und Elektrolytlösungen
Calciumverbindungen (mind. 300 mg Calcium-Ion/ Dosiereinheit) und Vitamin D (freie oder fixe Kombination)
nur zur Behandlung der manifesten Osteoporose
nur zeitgleich zur Steroidtherapie bei Erkrankungen, die voraussichtlich einer mindestens sechsmonatigen Steroidtherapie in einer Dosis von wenigstens 7,5 mg Prednisolonäquivalent bedürfen
nur bei Patienten mit Skelettmetastasen (zur Senkung der skelettbezogenen Morbidität) gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation des Bisphosphonats
Calciumverbindungen (mind. 300mg Calcium-Ionen/Dosiseinheit)
nur als Monotherapie bei Hypoparathyreodismus
Chinin
nur zur Behandlung der Malaria
Citrate
nur zur Behandlung von Harnkonkrementen
E. coli Stamm Nissle 1917
nur zur Behandlung der Colitis ulcerosa in der Remissionsphase bei Unverträglichkeit von Mesalazin
Eisen-(II)-Verbindungen
nur zur Behandlung von gesicherter Eisenmangelanaemie
Flohsamenschalen
nur zur unterstützenden Quellmittel-Behandlung bei Morbus Crohn, Kurzdarmsyndrom und HIV-assoziierte Diarrhoen
Folsäure und Folinate
nur bei Therapie mit Folsäureantagonisten sowie zur Palliativbehandlung des kolorektalen Karzinoms in Kombination mit Fluorouracil
Gingko biloba blätter-Extrakt (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert)
nur zur Behandlung der Demenz
Hypericum perforatum-Extrakt (hydroalkoholischer Extrakt, mind. 300 mg pro Applikationsform)
nur zur Behandlung mittelschwerer depressiver Episoden
Iodid
nur zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen
Iod-Verbindungen
nur zur Behandlung von Ulcera und Dekubitalgeschwüren
Kaliumverbindungen als Monopräparate
nur zur Behandlung der Hypokaliaemie
Lactulose und Lactitol
nur zur Senkung der enteralen Ammoniakresorption bei Leberversagen im Zusammenhang mit der hepatischen Enzephalopathie
Lösungen zur parenteralen Ernährung
Magnesiumverbindungen, oral
nur bei angeborenen Magnesiumverlusterkrankungen
Magnesiumverbindungen, parenteral
nur zur Behandlung bei nachgewiesenem Magnesiummangel und zur Behandlung bei erhöhtem Eklampsierisiko
Mexitenhydrochlorid
nur zur Behandlung des Parkinson-Syndroms
Mistel-Präparate, parenteral, auf Mistellektin standardisiert
nur in der palliativen Therapie von malignen Tumoren zur Verbesserung der Lebensqualität
Niclosamid
nur zur Behandlung von Bandwurmbefall
Nystatin
nur zur Behandlung von Mykosen bei immunsupprimierten Patienten
Ornithinaspartat
nur zur Behandlung des hepatischen (Prae-) Coma und der episodischen, hepatischen Enzephalopathie
Pankreasenzyme
nur zur Behandlung chronischer, exokriner Pankreasinsuffizienz oder Mucoviszidose
Phosphatbinder
nur zur Behandlung der Hyperphosphatämie bei chronischer Niereninsuffizienz und Dialyse
Phosphatverbindungen
bei Hypophosphatämie, die durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann
Salicylsäurehaltige Zubereitungen
in der Dermatotherapie als Teil der Behandlung der Psoriasis und hyperkeratotischer Ekzeme
Synthetischer
nur zur Behandlung krankheitsbedingter Mundtrockenheit bei rheumatischen oder onkologischen Erkrankungen
Synthetische Tränenflüssigkeit
nur zur Behandlung des Siccasyndroms
Vitamin K als Monopräparate
nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann
Wasserlösliche Vitamine auch in Kombinationen
nur bei der Dialyse
Wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als Monopräparate
nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann (Folsäure: 5 mg/ Dosiseinheit)
Zinkverbindungen als Monopräparat
nur zur Behandlung der enteropathischen Akrodermatitis und durch Haemodialysebehandlung bedingten nachgewiesenen Zinkmangel
zur Hemmung der Kupferaufnahme bei Morbus Wilson
Arzneimittel zur sofortigen Anwendung
Antidote bei akuten Vergiftungen
Lokalanaesthetika zur Injektion
Apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die im Rahmen der ärztlichen Behandlung zur sofortigen Anwendung in der Praxis verfügbar sein müssen, können verordnet werden, wenn entsprechende Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen getroffen werden.


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