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16.06.2010 - Zahnärzte setzen sich für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen ein
Berlin (ots) – KZBV und BZÄK stellen Reformkonzept für bessere zahnärztliche Versorgung vor
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sollen zukünftig Anspruch auf besondere präventive zahnmedizinische Leistungen ihrer Krankenkasse haben, wenn sie zur täglichen Mundhygiene nicht ausreichend in der Lage sind. Da viele Patienten aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Einschränkungen nicht in die Zahnarztpraxis kommen können, soll außerdem die aufsuchende Betreuung durch den Zahnarzt gefördert werden.
So lauten die zentralen Forderungen eines Versorgungskonzeptes mit dem Titel “Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter”, das die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBZV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gemeinsam mit Wissenschaftlern der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnheilkunde (DGAZ) und der Arbeitsgemeinschaft für zahnärztliche Behindertenbehandlung im Bundesverband Deutscher Oralchirurgen (BDO) entwickelt haben.
Mit dem Konzept, das heute in Berlin der Presse, der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit vorgestellt wurde, sollen endlich grundlegende Defizite in der zahnmedizinischen Versorgung körperlich und kognitiv eingeschränkter Menschen angegangen werden. Dazu sagte der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer: “Die zahnmedizinische Versorgung in der GKV ist darauf abgestimmt, dass Versicherte zur Vorsorge selbst die Zähne putzen und zur Behandlung eine Zahnarztpraxis aufsuchen können. Viele ältere, pflegebedürftige Patienten und Menschen mit schweren Behinderungen sind aber dazu nicht in der Lage. Die Anzahl der Menschen, die auf besondere zahnärztliche Hilfe angewiesenen sind, steigt von Jahr zu Jahr. Diese Patienten können und wollen wir nicht alleine lassen. Zur Umsetzung unseres Versorgungskonzeptes benötigen wir die Hilfe des Gesetzgebers.”
Der Vizepräsident der BZÄK, Dr. Dietmar Oesterreich, warnte vor den zunehmend wachsenden Problemen in der zahnmedizinischen Versorgung der betroffenen Gruppen: “Bisher haben wir über karitative Organisationen und ehrenamtliches Engagement zahnärztlicher Kollegen versucht, die Versorgungsdefizite aufzufangen. Aber das ist schwierig bis unmöglich. Wir haben etwa 600.000 Menschen mit Behinderungen und gut zwei Millionen Pflegebedürftige, für die eine aufwendige zahnmedizinische Betreuung notwendig ist. Und die Zahl wird angesichts der demografischen Entwicklung noch sehr viel weiter steigen. Deswegen brauchen wir endlich eine strukturelle Lösung.”
Prof. Andreas Schulte, leitender Oberarzt an der Poliklinik für Zahnerhaltung in Heidelberg und Co-Autor des Versorgungskonzeptes, wies auf die besonderen zahnmedizinischen Herausforderungen hin, die sich bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung oder in Pflege ergeben: “Die Mundgesundheit der Betroffenen ist insgesamt wesentlich schlechter als im Bevölkerungsdurchschnitt. Die Behandlung erfordert oft einen hohen Kommunikations- und Versorgungsaufwand oder ist nur unter Vollnarkose möglich. Gerade im Pflegebereich treffen wir auf spezifische, altersbedingte Krankheitsbilder. Parodontalerkrankungen, Karies an freiliegenden Zahnwurzeln oder Probleme, die aus allgemeinmedizinischen Erkrankungen sowie einem verringerten Speichelfluss resultieren, sind sehr häufig. Sie machen eine kontinuierliche Betreuung unerlässlich.”
Ab ca. 14.00 Uhr steht unter:
www.axentis.de/100616-Zahnaerzte-PK Bildmaterial zur
Verfügung.
Pressekontakt:
BZÄK: Jette Krämer, Tel.: 030/40 00 51 50; presse@bzaek.de
KZBV: Dr. Reiner Kern, Tel.: 030/28 01 79 27; kzbv.presse@kzbv.de
16 June 2010
Aktuelles vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)Vom 01.12.2009:
BMAS - Versorgungsmedizin-Verordnung
Bei Feststellung einer Gesundheitsstörung im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) vom 10. Dezember 2008 zu beachten. Sie trat zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Die in der VersMedV veröffentlichten "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" ersetzen die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)", deren Herausgabe das BMAS daher mit der Ausgabe 2008 eingestellt hat.
Vom 15.10.2009:
Folgende Änderungen und Ergänzungen zu den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit" wurden vom 01.01.2008 - 31.12.2008 vorgenommen:
BMAS - Änderungen und Ergänzungen der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit"
Seit 01.01.2009 gilt die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Unser Forum ist wieder geöffnet !
Das Forum für alle Fragen und Problembewältigungen die sich aus der Behinderung ergeben, lustige Geschichten aus dem Leben, Erotik, Sport und natürlich weitere frei wählbare Themen.
Hier geht's zu unserem ForumNeu am 31.03.2009: Der Film zur Romreise 2008 in HD-Qualität !!
Die Filmdokumentation zur Pilgerfahrt nach Rom 2008 ist fertig. Jetzt vollständig vertont und in einer neuen 41-minütigen Langfassung in HD-Qualität. Unbedingt hier anschauen !
Mit dem Rolli von Hamburg über die Alpen nach Rom
Alle Informationen zur Romreise 2008:
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Informationen zur Gesundheitsreform
Was hat sich zum 1. Januar 2009 geändert?
- Ein Überblick zu Neuregelungen Schwerpunkt Gesundheit
- 15. Dezember 2008 - Pressemitteilung
"Die neue Gesundheitsversicherung: Stark für Rehabilitation"
Bundesministerium für Gesundheit, www.die-gesundheitsreform.de
Informationsblatt Nr. 004, Stand März 2007:
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Wichtiger Hinweis
Mit der Umwandlung der Asklepios Weserbergland-Klinik in Höxter in eine Fachklinik für neurologische und orthopädische Rehabilitation ändert sich das Antragsverfahren für eine stationäre Rehabilitation.
Und so geht es ab dem 1. Januar 2005 weiter: Mit einem formlosen Schreiben bitten Sie Ihre Krankenkasse, Ihnen ein Antragsformular für die Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation zu schicken.
Dieses Antragsformular füllen Sie zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt aus. Dann schicken Sie es zur weiteren Bearbeitung an die Krankenkasse. Bitten Sie ihren Hausarzt, dass er vermerkt, daß die Rehamaßnahme unbedingt in der Asklepios Weserbergland-Klinik in Höxter, Therapiezentrum für neuromuskuläre Erkrankungen, durchgeführt werden soll.
Wie geht es mit der Studie unter Rehabedingung weiter?
Es ändert sich definitiv nichts. Das Behandlungskonzept nach Art und Umfang läuft unverändert weiter. Sollte es bei dem Antragsverfahren in irgendeiner Form Schwierigkeiten geben, rufen Sie uns (Tel.: 040-3232310) gern
oder in der Asklepios Weserbergland-Klinik (Tel.: 05271-982223) an
oder per eMail unter
aufnahme.hoexter@asklepios.com
http://www.asklepios.com/hoexter

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