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Aktuelles vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)Vom 01.12.2009:
BMAS - Versorgungsmedizin-Verordnung
Bei Feststellung einer Gesundheitsstörung im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) vom 10. Dezember 2008 zu beachten. Sie trat zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Die in der VersMedV veröffentlichten "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" ersetzen die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)", deren Herausgabe das BMAS daher mit der Ausgabe 2008 eingestellt hat.
Vom 15.10.2009:
Folgende Änderungen und Ergänzungen zu den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit" wurden vom 01.01.2008 - 31.12.2008 vorgenommen:
BMAS - Änderungen und Ergänzungen der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit"
Seit 01.01.2009 gilt die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Unser Forum ist wieder geöffnet !
Das Forum für alle Fragen und Problembewältigungen die sich aus der Behinderung ergeben, lustige Geschichten aus dem Leben, Erotik, Sport und natürlich weitere frei wählbare Themen.
Hier geht's zu unserem Forum11.09.2009 - Paul-Ehrlich-Institut sucht 6 schwerbehinderte Bachelor-Absolventen/-innen
Im Rahmen eines Projekts zur Weiterqualifizierung von schwerbehinderten Bachelorabsolventen/-innen im Bereich von international tätiger Wissenschaft, Forschung und Verwaltung sind zum 01. Januar 2010 sechs Positionen für Bachelor-Absolventen/-innen zu besetzen.
Hier finden Sie die vollständige Stellenausschreibung des Paul-Ehrlich-Instituts.
Neu am 31.03.2009: Der Film zur Romreise 2008 in HD-Qualität !!
Die Filmdokumentation zur Pilgerfahrt nach Rom 2008 ist fertig. Jetzt vollständig vertont und in einer neuen 41-minütigen Langfassung in HD-Qualität. Unbedingt hier anschauen !
Mit dem Rolli von Hamburg über die Alpen nach Rom
Alle Informationen zur Romreise 2008:
Bildergalerie | Die neue Filmdokumentation (41min.) | Sponsoren | Tagebuch
Informationen zur Gesundheitsreform
Was hat sich zum 1. Januar 2009 geändert?
- Ein Überblick zu Neuregelungen Schwerpunkt Gesundheit
- 15. Dezember 2008 - Pressemitteilung
"Die neue Gesundheitsversicherung: Stark für Rehabilitation"
Bundesministerium für Gesundheit, www.die-gesundheitsreform.de
Informationsblatt Nr. 004, Stand März 2007:
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Wichtiger Hinweis
Mit der Umwandlung der Asklepios Weserbergland-Klinik in Höxter in eine Fachklinik für neurologische und orthopädische Rehabilitation ändert sich das Antragsverfahren für eine stationäre Rehabilitation.
Und so geht es ab dem 1. Januar 2005 weiter: Mit einem formlosen Schreiben bitten Sie Ihre Krankenkasse, Ihnen ein Antragsformular für die Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation zu schicken.
Dieses Antragsformular füllen Sie zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt aus. Dann schicken Sie es zur weiteren Bearbeitung an die Krankenkasse. Bitten Sie ihren Hausarzt, dass er vermerkt, daß die Rehamaßnahme unbedingt in der Asklepios Weserbergland-Klinik in Höxter, Therapiezentrum für neuromuskuläre Erkrankungen, durchgeführt werden soll.
Wie geht es mit der Studie unter Rehabedingung weiter?
Es ändert sich definitiv nichts. Das Behandlungskonzept nach Art und Umfang läuft unverändert weiter. Sollte es bei dem Antragsverfahren in irgendeiner Form Schwierigkeiten geben, rufen Sie uns (Tel.: 040-3232310) gern
oder in der Asklepios Weserbergland-Klinik (Tel.: 05271-982223) an
oder per eMail unter
aufnahme.hoexter@asklepios.com
http://www.asklepios.com/hoexter

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