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11.09.2009 - Paul-Ehrlich-Institut sucht 6 schwerbehinderte Bachelor-Absolventen/-innen
Bachelor-Absolventen/-innen
Das Paul-Ehrlich-Institut ist eine wissenschaftliche Einrichtung des Bundes, die als Bundesoberbehörde für die Zulassung und Chargenprüfung immunbiologischer Arzneimittel zuständig ist und auf den damit verbundenen Gebieten der Lebenswissenschaften (z.B. Virologie, Bakteriologie, Allergologie, Immunologie, Hämatologie, Medizinische Biotechnologie) Forschung betreibt.
Im Rahmen eines Projekts zur Weiterqualifizierung von schwerbehinderten Bachelorabsolventen/-innen im Bereich von international tätiger Wissenschaft, Forschung und Verwaltung sind zum 01. Januar 2010 sechs Positionen für Bachelor-Absolventen/-innen zu besetzen.
Die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterqualifikation sind ausschließlich schwerbehinderten Bachelor-Absolventen/-innen vorbehalten. Dabei wird angestrebt, dass sich die Art der Behinderung der Bewerber/innen mit dem Beschäftigungsangebot an Positionen in Einklang bringen lässt. Das Institut ist für barrierefreies Arbeiten im Labor wie auch im Verwaltungsbereich eingerichtet.
Bewerbungsfrist: 02.10.2009
Stellenbewertung: E 9 / E 10 TVöD
Arbeitsbeginn: 01.01.2010
Aufgabenprofil:
Aufgabenprofil für Positionen im Bereich der Forschung/ Wissenschaft:
* Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit Amtsaufgaben und prüfungsbegleitender Forschung des Paul-Ehrlich-Instituts
* Mitwirkung bei der experimentellen Bearbeitung spezifischer Forschungsprojekte
* Tätigkeiten im molekularbiologischen, allergologischen, virologischen oder immunologischen Arbeitsumfeld
Aufgabenprofil für Positionen im Bereich der Verwaltung/ Administration:
* Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit den Amtsaufgaben des Paul-Ehrlich-Instituts
* Mitwirkung bei Verwaltungs-, Organisations- und IT-Projekten, z.B. durch Erstellen von Zulassungs- und Chargenfreigabebescheiden
* Assistenz bei der Informationsverwaltung
* Allgemeine Bürotätigkeiten
* Prozessanalyse und Prozessoptimierung
Anforderungsprofil:
* Studium mit Bachelor-Abschluss der Lebens-, Gesundheits- oder Verwaltungswissenschaften, z.B. Biologie, Pharmazie, Gesundheitsmanagement
* Fähigkeit, komplexe wissenschaftliche Zusammenhänge zu erkennen
* Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit
* Interesse an biologischen bzw. medizinischen Themen
* Teamorientierung, sprachliche Ausdrucksfähigkeit, logisches und strukturiertes Denken
* Sicherer Umgang mit Microsoft Office, Datenbanken und moderner Datenkommunikation
* Gute englische Sprachkenntnisse
Arbeitgeber-Leistungen:
Die Beschäftigungsverhältnisse sind jeweils auf 3 Jahre befristet.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden; Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Eingruppierungen erfolgen gemäß den tarifrechtlichen Bestimmungen des TVöD-Bund.
Auswärtigen Bewerbern ist das Amt bei der Wohnungssuche behilflich. Trennungsgeld und Umzugskosten werden nach den gesetzlichen Vorschriften gewährt.
Das Paul-Ehrlich-Institut fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und ist daher an Bewerbungen von Frauen interessiert.
Bewerbungsverfahren:
Bitte richten Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Bewerbungskennziffer 47 / 2009 bis zum 02.10.2009 an das Personalreferat des Paul-Ehrlich-Instituts.
Arbeitszeit: Vollzeit
Ansprechpartner Personalreferat:
Klaus Posselt
Berthold Seybel
Arbeitsort: Paul-Ehrlich-Institut
Adresse:
Paul-Ehrlich-Institut
Personalreferat
Paul-Ehrlich-Straße 51-59
Postfach 63207
63225 Langen
Deutschland
Kontakt:
Telefon: +49 6103 77 1100
Fax: +49 6103 77 1260
E-Mail: personal@pei.de
Erstellt: 11.09.2009
[Quelle:] Paul-Ehrlich-Institut, Stellenausschreibung
28.08.2006 - GEZ drohte Behinderten mit Gerichtsvollzieher
Bürgerbeauftragter Galle hilft Jugendlichen in Berufsbildungswerken —
Bedürftige werden von den Rundfunkgebühren befreit
RHEINLAND-PFALZ. Behinderte Auszubildende erlebten im Neuwieder Berufsbil-dungswerk eine böse GEZ-Überraschung: Von 93 Euro Taschengeld, das ihnen die Agentur für Arbeit als Vergütung monatlich gewährt, sollten sie plötzlich auch noch 17,03 Euro an Fernseh- und Rundfunkgebühren bezahlen. Nur, wie sollen sie das Geld aufbringen, wenn das Einkommen kaum für den täglichen Bedarf reicht? Sollen benachteiligte Jugendliche etwa vor dem Radio und Fernseher ausgesperrt werden? Unverständnis und Ärger machen sich breit.
Die Gebühreneinzugszen-trale (GEZ) kennt zunächst kein Pardon. Sie droht mit dem Gerichtsvollzieher und Bußgeldverfahren. Nach vielen Protesten lenken die Rundfunkanstalten jetzt aber doch ein.
Alexander Preißer (24) leidet unter schwerer Muskelschwäche. Aber er ist 'ein Mann, der nicht schnell aufgibt. Als Vorsitzender der RehaVertretung in Neuwied hat er unzählige Briefe geschrieben - an die GEZ, an alle Ministerpräsidenten in Deutschland, ans Mainzer Sozialministerium und auch an den Petitionsausschuss des Bundestages. Doch die Antworten machen ihm und den bundesweit betroffenen Jugendlichen anfangs wenig Hoffnung.
Grund: Nach dem achten Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist seit April 2005 die generelle Möglichkeit gestrichen worden, Personen mit geringem Einkommen von den Rundfunkgebühren generell zu befreien. Dass die Arbeitsagentur den in Internaten untergebrachten Azubis die Vergütung von 93 Euro nur nach einer Prüfung ihrer Bedürftigkeit zahlt, überzeugte die Gebühreneintreiber auch nicht. Sie verwiesen nur auf den Staatsvertrag, der - wie es im Amtsdeutsch heißt - eine solche Vergütung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) nicht mehr als
Befreiungsvoraussetzung berücksichtigt.
Als unsere Zeitung von den Problemen erfährt, hat sie noch einmal den rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten Ullrich Galle auf die drastischen Forderungen aufmerksam gemacht. Alexander Preißer kann ihm bei der
Sprechstunde in Neuwied die Folgen schildern, die durch die plötzliche Lücke im Staatsvertrag entstanden sind: Sollen behinderte und bedürftige Jugendliche auch noch mit einer GEZ-Hypothek ins Berufsleben gehen oder vom Alltag noch mehr ausgegrenzt werden? Galle wird schnell aktiv und kann trotz Urlaubszeit die Wende erreichen, Der Justitiar des
Südwestrundfunks (SWR), Hermann Eicher, kündigt Einlenken an. Da ohnehin der heutige Rundfunkgebührenstaatsvertrag zum 1. Januar 2007 wieder geändert wird, können die Bewohner von Internaten der Berufsbildungswerke „im Vorgriff” damit rechnen, von der Gebührenpflicht befreit zu werden. Das gilt für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, denen staatliche
Leistungen wie zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld gewährt werden. Wer dies nachweisen kann, darf künftig gebührenfrei Radio hören oder den Fernseher einschalten.
Preißer hat seine Ausbildung zum Industriekaufmann in Neuwied inzwischen erfolgreich beendet. Er will in Wiesbaden jetzt Informatik studieren. Aber eins steht für ihn nach seinem erfolgreichen und hartnäckigen Gang durch die Instanzen fest: Er bleibt mit der Reha-Vertretung in Kontakt - will aufpassen, ob sich die GEZ auch an die Zusage hält und nicht weiter versucht, mit harten Bandagen Gebühren einzutreiben.
12.05.2005 - Olaf Tiemann bietet ein behindertengerechtes Auto zum Verkauf an
Mein Neffe Florian ist Ende des letzten Jahres im Alter von 15Jahren an progressiever Muskeldistrophie gestorben. Habe jetzt einen neuwertigen Pkw als Umbau für Rolliaufnahme und möchte Ihn an andere bedürftige Familien vorrangig anbieten.
otiemann@aol.com


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